6 bis 8% Ertrag

Über 10 Jahre Erfahrung

Keine Vorkenntnisse nötig

Deine Vorteile mit SUNVEST

Unsere hochwertigen Photovoltaik-Anlagen befinden sich entweder auf Dächern von Unternehmen oder auf Freiflächen. Wer über SUNVEST in Photovoltaik investiert, wird rechtsmäßiger Eigentümer der PV-Anlage und wird im Grundbuch eingetragen. Für maximale Sicherheit. Der Pachtvertrag des Daches läuft über 30 Jahre und kann verlängert werden

  • Hochwertige, extrem langlebige Anlagen
  • Enorme Steuervorteile (auch bei hohen Abfindungen)
  • Steuerfreie Schenkung & Übertragung möglich
  • 20 Jahre staatlich garantierte Mindesteinnahmen

– Michael Rehberger

150 zufriedene Kunden


"Energiesicherheit ist eine der größten Herausforderungen für die kommenden Jahre in Deutschland. Mit einer Investition in Photovoltaik-Anlagen sicherst Du dir nicht nur attraktive Erträge, sondern leistest einen wichtigen Beitrag für unsere Umwelt.

Michael Rehberger

50 % sofort steuerlich absetzen


Steuervorteile nutzen

Eine Investition in eine Photovoltaik-Anlage ist besonders dann interessant, wenn Du hohe Steuern zahlen. Somit eignet sich dieses Investment ganz besonders für Menschen mit hoher Steuerlast. Bis zu 50 % der Investitionskosten können sofort steuerlich geltend gemacht werden und senken somit Deine Steuerzahlungen.


Die Abschreibungen & Ersparnisse lassen sich wie folgt aufschlüsseln:

  • Investitionsabzugsbetrag (IAB) bis zu 50 % bei IAB-Bildung
  • Optionale Sonderabschreibung von 20 % (erste 5 Jahre)
  • Lineare Abschreibung von 5 % p.a.

So investierst Du in die Sonne

Die genaue Vorgehensweise einer Investition in PV-Anlagen und viele weitere Vorteile erfährst Du in unserem Erklärvideo.

Über Michael Rehberger

In meiner Berufspraxis als freier Anlageberater von 1993-2018 konnte ich wertvolle Erfahrungen mit den verschiedensten Anlageformen und -klassen sammeln. Besonders meine Tätigkeit als Honorarberater hat mir wertvolle Kenntnisse eingebracht. Aufgrund zunehmender Regulierungen habe ich 2018 meine Zulassungen zurückgegeben.

Heute bin ich als unabhängiger Informationsgeber und -zentrale, eine Schnittstelle zwischen meinen Kunden und ausgewählten Projekten. Dabei kann ich auf ein gewachsenes Netzwerk an Experten zugreifen. Ständige Weiterbildungen führten mich zu innovativen Feldern, wie Kryptowährungen.

Das Leben ist zu kurz, um kostbare Lebenszeit zu verschwenden.

  • Dipl. Wirtschaftsingenieur (FH) (Studienschwerpunkt: Investition und Unternehmensfinanzierung)
  • Zertifizierter Erbschaftsplaner (EAFP)
  • Commodity-Advisor (EBS/BAI) (Rohstoffberater)
  • Akkreditierter Berater für institutionelle Assetklassenfonds von Dimensional Fund Advisors, London
  • Redakteur zum Thema Rohstoffe und Sachwerte des FID-Verlages
  • Parallel Dozenten- und Trainertätigkeit zum verschiedenen Finanzthemen


Ich beantworte Deine Fragen

In der Regel macht eine Investition in steuergeförderte PV-Anlagen ab 100.000 Euro Sinn. Gerne berate ich Dich dazu unverbindlich.

Jeder der eine hohe Steuerlast hat und im Spitzensteuersatz veranlagt wird, erhält durch den IAB maximale steuerliche Erstattungen. Dies ist auch bei hohen Abfindungen der Fall.

Auch wer regelmäßige, inflationsgeschützte Erträge von sucht, hat Freude an einem PV-Investment. Große Pluspunkte entstehen für Menschen, die ihre Freibeträge für die Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer ausgeschöpft haben. Eine PV-Anlage kann unter bestimmtem Voraussetzungen steuerfrei übertragen werden, selbst wenn Ihr Wert einen 6 oder 7-stelligen Betrag hat. Bitte beachte, dass Du für alle steuerlichen Sachverhalte immer einen Steuerberater hinzuziehen solltest.

Wer in eine Photovoltaik-Anlage investiert, profitiert nicht nur von attraktiven Erträgen durch die erzeugte Solarenergie. Ergänzend zu einem sinnvollen Beitrag für die Umwelt, sind für Menschen mit hohem Einkommen beachtliche Steuergestaltungen möglich. Diese Gestaltungsmöglichkeiten machen eine derartige Investition besonders interessant. In einem Kalenderjahr vor dem tatsächlichen Kauf der Photovoltaik-Anlage, darf ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) in Höhe von bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Ein Beispiel: ein Ehepaar hat ein zu versteuerndes Einkommen von 200.000 €. Es wird nun geplant eine PV Anlage für einen Kaufpreis von 200.000 € zu kaufen. 50 % des Kaufpreises entsprechen 100.000 €, die nun in dem Jahr, in dem der IAB gebildet wird, vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Somit verringert sich das zu versteuernde Einkommen auf nur noch 100.000 €. Entsprechend verringert sich die Steuerlast der Familie. Zusätzlich ist es möglich weitere 20 % als Sonderabschreibungen innerhalb der ersten 5 Jahre zu nutzen. Die Höchstgrenze des IAB liegt bei 400.000 € pro Person. Bei einem Ehepaar kann der IAB für 2 Personen genutzt und es ist möglich diesen Rahmen weiter auszubauen durch die Gründung einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts).

Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber den Zeitraum bis zur Anschaffung des Wirtschaftsgutes vorübergehend erweitert. Bisher hatte man maximal 3 Jahre, vorübergehend nun aber bis zu 5 Jahre Zeit, um nach der Bildung des IAB die tatsächliche Investition eines Wirtschaftsguts zu tätigen. Schaffst du das Wirtschaftsgut bis dahin nicht an, musst du den Investitionsabzugsbetrag rückwirkend auflösen.

Wie funktioniert die zusätzliche Sonderabschreibung von 20 Prozent bei PV Anlagen?
Im Jahr der Anschaffung und in den folgenden 4 Jahren danach, kann insgesamt 20 Prozent des Kaufpreises der PV Anlage als Sonderabschreibung abgesetzt werden. Diese 20 Prozent können in Absprache mit dem Steuerberater beliebig in diesem Zeitraum aufgeteilt werden. Wer diese Sonderabschreibung nutzt, muss die lineare Abschreibung der Photovoltaikanlage mit dem verbleibenden Restbetrag neu kalkulieren.

Die PV Anlagen, welche die Gestaltungsmöglichkeiten des IAB (Investitionsabzugsbetrag) nutzen, haben ihren Standort in Deutschland. Entweder sind dies Dachanlagen auf einem fremden Dach (Firmen oder landwirtschaftliche Betriebe) oder es handelt sich um größere Freiflächenanlagen. Photovoltaik Anlagen bei denen es ausschließlich um die Erträge geht, haben ihren Standort meist außerhalb von Deutschland, da hier entsprechend höhere Sonneneinstrahlung vorliegen.

Bei guten Angeboten sorgt eine Allgefahrenversicherung, die auch den Ertragsausfall absichert, für maximalen Schutz. PV Projekteure die größeren Volumina abwickeln, erhalten hier deutlich bessere Konditionen. Es kann fast alles abgesichert werden, was versicherbar ist. Extreme Ereignisse wie Krieg oder Terroranschläge sind, wie auch bei Immobilien, nicht versicherbar. Deshalb sollte auch hier die geographische Streuung des Vermögens immer beachtet werden.

Abhängig von der Bonität und Sicherheiten des Käufers können 80 % bis 100 % des Kaufpreises einer PV Anlage finanziert werden. Am besten man nutzt eine Bank, die auf Photovoltaik Anlagen fokussiert ist. Wir haben Kooperationspartner, die Dir bei einer Finanzierung hier helfen können. Die Entschuldung der PV Anlage aus deren Erträgen erfolgt innerhalb der ersten 15 bis 20 Jahre. In diesem Zeitraum erhält man die Garantievergütung über das EEG.

Der Pachtvertrag läuft in der Regel 20 Jahre plus weitere 10 Jahre Verlängerungsoption. Danach kannst Du die eine weitere Pacht mit dem Besitzer des Gebäudes oder des Grundstückes verhandeln. Manchmal erhalten Angebote einen 35 oder 40-jährigen Pachtvertrag. Hier ist zu beachten, dass diese nach § 544 BGB unter Umständen nur die gesezlich maximale Dauer von 30 Jahren haben.

Die Lebensdauer von PV Anlagen wird heute mit 30-40 Jahren und darüber hinaus angegeben. Dabei haben die Hersteller häufig Leistungsgarantien von 20-25 Jahren. Die Leistungsverminderung (Fachbegriff: Degradation) im Laufe der Zeit ist bei heutigen PV Anlagen nur noch sehr gering und beträgt nur etwa 0,1 % pro Jahr.

Die steuerliche Begleitung einer Photovoltaikanlage ist für einen Steuerberater ein recht einfacher Vorgang, wenn er regelmäßig mit der Thematik zu tun hat. Daher halten sich die Kosten in einem überschaubaren Rahmen. Ich habe einige fachkundige Kunden, die ihre PV Anlage sogar selbst steuerlich veranlagen. Für alle anderen empfehle ich einen Steuerberater hinzuzuziehen, der sich mit diesem Fachgebiet auskennt.

PV Anlagen gelten als eigener Gewerbebetrieb zur Erzeugung von Strom. Damit hat man den Vorteil, unter Einhaltung bestimmter Grenzen, die Verschonungsregeln beim Schenken dieses Gewerbes genutzt werden. Damit ist es möglich Photovoltaik Anlagen steuerfrei zu verschenken und zu vererben. Ich empfehle hier immer einen sachkundigen Steuerberater hinzuzuziehen, um alle rechtlichen Regelungen zu beachten.

Die finanzierende Bank des Investors der Photovoltaik-Anlage besteht in den meisten Fällen auf die Eintragung des Betreibungsrechts der PV-Anlage in das Grundbuch Abteilung II. Man nennt dies „Eintragung der Dienstbarkeit“. Ohne eine solche Eintragung könnte bei einem späteren Verkauf der Immobilie, der neue Eigentümer der Immobilie den Rückbau der Photovoltaik-Anlage fordern, was für den Besitzer der PV-Anlage, je nach Zeitpunkt, ein großer Schaden sein könnte.

Ich beantworte Deine Fragen

In der Regel macht eine Investition in steuergeförderte PV-Anlagen ab 100.000 Euro Sinn. Gerne berate ich Dich dazu unverbindlich.

Jeder der eine hohe Steuerlast hat und im Spitzensteuersatz veranlagt wird, erhält durch den IAB maximale steuerliche Erstattungen. Dies ist auch bei hohen Abfindungen der Fall.

Auch wer regelmäßige, inflationsgeschützte Erträge von sucht, hat Freude an einem PV-Investment. Große Pluspunkte entstehen für Menschen, die ihre Freibeträge für die Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer ausgeschöpft haben. Eine PV-Anlage kann unter bestimmtem Voraussetzungen steuerfrei übertragen werden, selbst wenn Ihr Wert einen 6 oder 7-stelligen Betrag hat. Bitte beachte, dass Du für alle steuerlichen Sachverhalte immer einen Steuerberater hinzuziehen solltest.

Wer in eine Photovoltaik-Anlage investiert, profitiert nicht nur von attraktiven Erträgen durch die erzeugte Solarenergie. Ergänzend zu einem sinnvollen Beitrag für die Umwelt, sind für Menschen mit hohem Einkommen beachtliche Steuergestaltungen möglich. Diese Gestaltungsmöglichkeiten machen eine derartige Investition besonders interessant. In einem Kalenderjahr vor dem tatsächlichen Kauf der Photovoltaik-Anlage, darf ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) in Höhe von bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Ein Beispiel: ein Ehepaar hat ein zu versteuerndes Einkommen von 200.000 €. Es wird nun geplant eine PV Anlage für einen Kaufpreis von 200.000 € zu kaufen. 50 % des Kaufpreises entsprechen 100.000 €, die nun in dem Jahr, in dem der IAB gebildet wird, vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Somit verringert sich das zu versteuernde Einkommen auf nur noch 100.000 €. Entsprechend verringert sich die Steuerlast der Familie. Zusätzlich ist es möglich weitere 20 % als Sonderabschreibungen innerhalb der ersten 5 Jahre zu nutzen. Die Höchstgrenze des IAB liegt bei 400.000 € pro Person. Bei einem Ehepaar kann der IAB für 2 Personen genutzt und es ist möglich diesen Rahmen weiter auszubauen durch die Gründung einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts).

Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber den Zeitraum bis zur Anschaffung des Wirtschaftsgutes vorübergehend erweitert. Bisher hatte man maximal 3 Jahre, vorübergehend nun aber bis zu 5 Jahre Zeit, um nach der Bildung des IAB die tatsächliche Investition eines Wirtschaftsguts zu tätigen. Schaffst du das Wirtschaftsgut bis dahin nicht an, musst du den Investitionsabzugsbetrag rückwirkend auflösen.

Wie funktioniert die zusätzliche Sonderabschreibung von 20 Prozent bei PV Anlagen?
Im Jahr der Anschaffung und in den folgenden 4 Jahren danach, kann insgesamt 20 Prozent des Kaufpreises der PV Anlage als Sonderabschreibung abgesetzt werden. Diese 20 Prozent können in Absprache mit dem Steuerberater beliebig in diesem Zeitraum aufgeteilt werden. Wer diese Sonderabschreibung nutzt, muss die lineare Abschreibung der Photovoltaikanlage mit dem verbleibenden Restbetrag neu kalkulieren.

Die PV Anlagen, welche die Gestaltungsmöglichkeiten des IAB (Investitionsabzugsbetrag) nutzen, haben ihren Standort in Deutschland. Entweder sind dies Dachanlagen auf einem fremden Dach (Firmen oder landwirtschaftliche Betriebe) oder es handelt sich um größere Freiflächenanlagen. Photovoltaik Anlagen bei denen es ausschließlich um die Erträge geht, haben ihren Standort meist außerhalb von Deutschland, da hier entsprechend höhere Sonneneinstrahlung vorliegen.

Bei guten Angeboten sorgt eine Allgefahrenversicherung, die auch den Ertragsausfall absichert, für maximalen Schutz. PV Projekteure die größeren Volumina abwickeln, erhalten hier deutlich bessere Konditionen. Es kann fast alles abgesichert werden, was versicherbar ist. Extreme Ereignisse wie Krieg oder Terroranschläge sind, wie auch bei Immobilien, nicht versicherbar. Deshalb sollte auch hier die geographische Streuung des Vermögens immer beachtet werden.

Abhängig von der Bonität und Sicherheiten des Käufers können 80 % bis 100 % des Kaufpreises einer PV Anlage finanziert werden. Am besten man nutzt eine Bank, die auf Photovoltaik Anlagen fokussiert ist. Wir haben Kooperationspartner, die Dir bei einer Finanzierung hier helfen können. Die Entschuldung der PV Anlage aus deren Erträgen erfolgt innerhalb der ersten 15 bis 20 Jahre. In diesem Zeitraum erhält man die Garantievergütung über das EEG.

Der Pachtvertrag läuft in der Regel 20 Jahre plus weitere 10 Jahre Verlängerungsoption. Danach kannst Du die eine weitere Pacht mit dem Besitzer des Gebäudes oder des Grundstückes verhandeln. Manchmal erhalten Angebote einen 35 oder 40-jährigen Pachtvertrag. Hier ist zu beachten, dass diese nach § 544 BGB unter Umständen nur die gesezlich maximale Dauer von 30 Jahren haben.

Die Lebensdauer von PV Anlagen wird heute mit 30-40 Jahren und darüber hinaus angegeben. Dabei haben die Hersteller häufig Leistungsgarantien von 20-25 Jahren. Die Leistungsverminderung (Fachbegriff: Degradation) im Laufe der Zeit ist bei heutigen PV Anlagen nur noch sehr gering und beträgt nur etwa 0,1 % pro Jahr.

Die steuerliche Begleitung einer Photovoltaikanlage ist für einen Steuerberater ein recht einfacher Vorgang, wenn er regelmäßig mit der Thematik zu tun hat. Daher halten sich die Kosten in einem überschaubaren Rahmen. Ich habe einige fachkundige Kunden, die ihre PV Anlage sogar selbst steuerlich veranlagen. Für alle anderen empfehle ich einen Steuerberater hinzuzuziehen, der sich mit diesem Fachgebiet auskennt.

PV Anlagen gelten als eigener Gewerbebetrieb zur Erzeugung von Strom. Damit hat man den Vorteil, unter Einhaltung bestimmter Grenzen, die Verschonungsregeln beim Schenken dieses Gewerbes genutzt werden. Damit ist es möglich Photovoltaik Anlagen steuerfrei zu verschenken und zu vererben. Ich empfehle hier immer einen sachkundigen Steuerberater hinzuzuziehen, um alle rechtlichen Regelungen zu beachten.

Die finanzierende Bank des Investors der Photovoltaik-Anlage besteht in den meisten Fällen auf die Eintragung des Betreibungsrechts der PV-Anlage in das Grundbuch Abteilung II. Man nennt dies „Eintragung der Dienstbarkeit“. Ohne eine solche Eintragung könnte bei einem späteren Verkauf der Immobilie, der neue Eigentümer der Immobilie den Rückbau der Photovoltaik-Anlage fordern, was für den Besitzer der PV-Anlage, je nach Zeitpunkt, ein großer Schaden sein könnte.


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